Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 01.01.2024 ändert sich für bestehende Ölheizungen vorerst nichts. Diese können weiterhin genutzt werden. Neu installierte Anlagen müssen jedoch anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt werden, wobei verschiedene Optionen wie “Green Fuels” oder Hybridsysteme zur Verfügung stehen.

Bestehende Ölheizungen müssen in der Regel nicht ausgetauscht werden, es sei denn, es handelt sich um Konstanttemperatur-Kessel, die älter als 30 Jahre sind. Ölheizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik, sowie Heizungen in bereits vor 2002 vom Eigentümer selbst genutzten Häusern müssen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Modernisierungen von Ölheizungen sind weiterhin möglich, erfordern jedoch Mindestanteile an erneuerbaren Energien, abhängig von kommunalen Regelungen.

Die Auswahl neuer Heizungen kann durch das “Green Fuels ready”-Label erleichtert werden, das auf bis zu 100 Prozent erneuerbare flüssige Brennstoffe zugelassene Heizungen hinweist.

Details hierzu können Sie dem nebenstehenden Informationsflyer der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V. entnehmen.

Weitere Informationen und Praxisbeispiele sind auf www.zukunftsheizen.de verfügbar.

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an unter 05221 6886-0 oder schreiben Sie uns an kontakt@hempelmann-wittemoeller.de.