Störfall-Verordnung – 12. BImSchV
Für unseren Tanklagerstandort in Lübbecke sind wir zur Information der Öffentlichkeit gemäß §8a und Anhang V des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV) verpflichtet. Die entsprechende Information können Sie nachfolgend herunterladen: